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1. Für die mittleren und oberen Klassen - S. 91

1896 - Leipzig : Freytag
Die norddeutschen Staaten. 91 Friedrich Iii. nahm daher 1701 als Friedrich I. die Würde eines Königs in Preußen an. Nene Gebietserweiterungen brachte die Teilnahme am nordischen Krieg dnrch die Einverleibung des südlichen Vorponimern. Unter Friedrich dem Großen erwarb Preußen vor allem Schlesien, wodurch es tatsächlich zur angesehenen Großmacht wurde. In den Teilungen Polens gewann es die wichtigen Gebiete, welche Preußen bisher noch von Brandenburg trennten. Der Wiener Kongreß 1815 fügte das nördliche Knrsachsen, die ehedem geistlichenländer amnhein und Schwedisch-Pommern hinzu. Der Staat blieb dadurch noch immer in zwei völlig getrennte Teile gespalten; auch fehlte noch die wichtige Verbindung mit der Nordsee. Dieses Mißverhältnis wurde erst in den Jahren 1864—66 durch die Erwerbung von Schleswig-Holstein und Hannover aufgehoben. Gleichzeitig gewann Preußen Kurhessen, Nassau und die freie Reichsstadt Frankfurt. Durch die Einverleibung des Herzogtums Lauen bürg 1876 und der Insel Helgoland 1890 wurde dann die Ausgestaltung des Königreichs vollendet. Preußen wird gegenwärtig in 12 Provinzen geteilt, an deren Spitze ein Oberpräsident steht: Brandenburg, West- und Ostpreußen,ttmitun0, Posen, Schlesien, Pommern, Schleswig-Holstein, Sachsen, Hannover, Westfalen, Rheinprovinz, Hessen-Nassau. Die hoheuzolleruscheu Lande im südwestdeutschen Gebirgsland, die erst 1849 zu Preußen kamen, bilden einen selbständigen Bezirk, der dem Ober- Präsidium der Rheinprovinz unterstellt ist. Jede preußische Provinz zerfällt ihrerseits wieder in Regierungsbezirke mit einem Regierungspräsidenten, und jeder Bezirk in Kreise mit einem Landrat als Verwaltungsoberhaupt. Ju vielen der preußischen Provinzen und Regierungsbezirke erkennen § gy wir die Reste alter Stammesherzogtümer und geistlichen Fürstentümer. Die Nicht alle haben sich aber dem Königreich Preußen einverleibt. Sie sind zum Teil selbständige Staaten bis heute geblieben, so die Fürstentümer Nord- Lippe, Schaumburg-Lippe und Waldeck, ferner das Herzogtum Braunschweig und die Großherzogtümer Oldenburg, Ac eckten- bnrg-Schwerin und- Strelitz. Das Herzogtum Braunschweig ist ein Teil des mächtigen Welsen- Herzogtums Brannfchweig-Lüneburg, das erst unter den Nachkommen Hein- richs des Löwen zerfiel. Oldenburg ist dagegen ursprünglich eine nord- deutsche Grafschaft, die im 15. Jahrhundert zu Dänemark gehörte, dann aber im 18. Jahrhundert wieder unter der Herrschaft des Hauses Holstein- Gottorp zu einem selbständigen Lande wurde, dessen Fürsten später anch den großherzoglichen Titel erhielten. Zu diesem Großherzogtum gehört noch das Fürstentum Lübeck in Holstein und das Fürstentum Birkenfeld am

2. Sagen und Geschichten aus dem Mittelalter - S. 46

1889 - Leipzig : Freytag
46 und betete, setzte ihm der Papst eine goldene Kaiserkrone ans das Haupt, und das Volk jubelte ihm dreimal zu: Leben und Sieg dem Angustns (ehr-wrdigen) Karl, dem oon Gott gekrnten, groen, friedebringenden rmischen Kaiser!" Leo salbte ihn dann und verehrte ihn durch Verbeugung. So ward die seit 476 erloschene Kaiserwrde wieder erneuert, und ein Deutscher trug die Krone. Kaiser Karl aber galt von nun an als Schutzherr der Kirche, des Friedens und Rechtes iu Europa. 7. Karls Neichsverwaltung. Viel hher als Karls kriegerischer Ruhm steht der eines Gesetzgebers und Vaters der Völker. Er schaffte die Herzogs-wrde ab und teilte das Reich in Gaue, denen ein Gangraf vorstand; die Gaue waren nach Flssen. Stdten oder der Lage benannt, z. B. Neckargau, Wormsgau, Nordgau. Die Grenzgane, die gegen feindliche Nachbarn mit stets bewaffneten Bewohnern besiedelt wurden, hieen Marken und ihre Vorsteher Markgrafen; in den Pfalzen (Hoflagern) bten Pfalzgrafen als Ver-treter des Kaisers Gericht. Alle Grafen muten dem Kaiser oder seinen Send-boten, deren je zwei und zwei, ein geistlicher und ein weltlicher, alle Vierteljahre das Land bereiften, Rechenschaft der ihre Verwaltung und Rechtspflege ablegen. Zum Kriegsdienste waren alle Gemein freien verpflichtet, während frher nur die Lehnsleute dem Heerbanne folgeleisten muten (s. . 11,3); sie dienten je nach ihrem Vermgen zu Pferde oder zu Fue. Reichere erschienen selbst, und zwar im Harnisch; rmere rsteten zu mehreren gemeinsam einen Krieger aus. Ein solcher hatte dann Schild und Lauze, oder Bogen mit zwlf Pfeilen und auerdem Lebensmittel auf drei Monate mitzubringen. 8. Marls Sorge fr die Religion. Karl war von dem hohen Werte einer auf Religion beruhenden Bildung so berzeugt, da er sich und sein Volk nach Krften in allen geistigen Gtern zu frdern strebte. Wie er selbst fromm war und den Gottesdienst ohne Not nicht versumte, so suchte er auch das allgemeine kirchliche Leben in jeder Weise wrdig und erhebend zu gestalten. Er schaffte Orgeln und Snger aus Italien herbei und lie sogar seine Franken in be-sonderen ^iugeschulen zu Metz und Soissons singen lernen, so gut es ihre rauhen Kehlen und ungebten Ohren zulieen. Auch stattete er die Kirche wrdig au*, lie einen Teil der heiligen Schrift ins Deutsche bersetzen und durch den gelehrten Langobarden Paul Warnefried (Paulus Diaeonns) eine Sammlung von Betrachtungen und Predigten der gewisse Bibelabschnitte anlegen, Po-stille genannt. der die Geistlichen fhrte er strenge Aufsicht, damit sie allen ein gutes Vorbild sein knnten; er verbot ihnen den Besuch von Schauspielen, die Teilnahme an Gelagen, die Jagd, das Tragen von Waffen u. a. Er unter-sttzte aber auch die Kirche und die Klster mit reichlichen Mitteln und gab von seinen eigenen Gtern den Zehnten; dafr verlangte er von den Mnchen, a sie neben Gebet, Fasten und klsterlichen bungen auch fr den Unterricht

3. Sagen und Geschichten aus dem Mittelalter - S. 21

1889 - Leipzig : Freytag
21 hielten sie auf Wahrheit und Ehre; ein gegebenes Wort oder Versprechen war ihnen heilig; dabei waren sie gastfrei gegen Einheimische und Fremde. Doch fhrte sie die Trunkliebe und Spielsucht hufig auch auf Abwege. Die Männer wrfelten bisweilen so leidenschaftlich, da sie allen Besitz, ja Weib und Kind und schlielich ihre eigene Freiheit einsetzten; verspielten sie aber, so folgten sie dem Gewinner willig als Sklaven auf Lebenszeit. 9. ffentliches Leben. Solange die Germanen noch keine festen Wohnsitze hatten und kriegerisch umherzogen, teilten sie sich in Gruppen von zehn, hun-dert 2c. oder in Zehnt-. Hundert- und Tausendschaften unter besondern Fhrern, die zugleich oberste Richter waren. Zehn Familien bildeten wohl eine Dorf-mark oder Gemeinde, zehn Gemeinden die H n n d e r t s ch a f t und mehrere Hundert-schaften den Gau oder das Stammesgebiet unter einem Huptling oder Fürsten (^Vordersten. Ersten). Dies blieb dann auch spter blich. D.ic Gau gemeinde hielt regelmig, bei Neu- oder Vollmond, ihre Ver-sammlung oder ..Thing" (Ding), verbunden mit Waffenspielen und Volksfesten, aus offener Malstatt im Walde. Jeder Waffenfhige erschien dabei und zwar in Waffen. Priester (Ewarte Gesetzeshter) geboten Dingfrieden und Stille. Dann sprachen einzelne, je nach Stand, Ansehen und Ruhm, während die Zu-hrenden bald durch Murren ihr Mifallen, bald durch Waffengeklirr ihre Zu-stimmnng ausdrckten. Es wurde der Krieg und Frieden verhandelt, fremde Gc-sandte gehrt. Wahlen vorgenommen. Jnglingen die Schwertleite erteilt. Hier wurde auch der die todeswrdigen Verbrechen: Landesverrat. Feigheit und schmachvolle Versndigung geurteilt; die Schuldigen wurden im Sumpfe erstickt oder gehngt. Geringere Vergehen wurden von den Hundertschaften mit Bne in Vieh und spter in Geld bestraft. Die Heerfhrer und Fürsten waren die aus den Edelmgen (Adelingen, d. h. Mitgliedern besonders reicher oder angesehener Familien) gewhlten Volkshupter oder Fürsten. Wenn sich einige Stmme zu einem Kriegszuge verbanden, so whlten sie wohl auch einen besonderen Heer-fhrer, Herzog, oder einen König (kninc von knns Geschlecht. Stamm). 10. Kriegswesen. Die alten Deutschen waren an Kriegslnst und Tapferkeit den Rmern ebenbrtig, oder gar berlegen; aber die eigentliche Kriegskunst lernten sie erst allmhlich. Ihre Waffen waren: Schild mit Lederberzug und Metallbeschlag. Streitkolben und Keule, Streithammer, Wurfspie (Ger); auch lange Schwerter, Bogen und Pfeile, sowie Schleuder waren gebruchlich. Statt der Mntel trugen sie gerne Tierfelle, deren Kopfhute samt Ohren. Hrnern oder Geweihen als Schutz der den Kopf geworfen wurden und ihr Ansehen noch furchtbarer machten. Zum Schutze während der Nacht errichteten sie eine Wagenburg, indem sie ihre kleinen Kastenwagen mit den vier massiven Rdern zusammenfhrten und zum Teil eingruben. Auch Feldzeichen. Trommeln und Hrner fhrten sie. Brach ein Krieg ans, so erscholl der Heerbann, d. h. der Aufruf zum Kampfe bei Strafe oder Bann". Oft scharten sich auch

4. Erzählungen aus der Neuzeit - S. 99

1889 - Leipzig : Freytag
99 Seiner religisen Denkweise nach war er ein Freigeist" und huldigte der damals weitverbreiteten Aufklrung"; aber er hielt strenge darauf, da niemand wegen seines Bekenntnisses oder wegen seiner religisen An-sichten verfolgt werde. Sem geflgeltes" Wort der die Duldung lautet in seiner ursprnglichen Fassung und Sckreibweise: Die Religionen Musen alle Tolleriret werden und mns der Fiscal nnhr das Auge darauf haben, das keine der andern abrug Tnhe, den hier mns ein jeder nach seiner Faon Selich werden." 5. Friedrichs per-fnlichkeit. Schon im uern bekundete Friedrich eine hochbegabte, zum Herrscheu angelegte Natur. Seine groen blauen Augen verrieten den durchdringenden Ver-stand; dabei war der sein ausdrucksvolles Gesicht zugleich ein vertrauenerweckender Zug des Wohlwollens ausgebreitet. Damit verband sich eine sel-tene Charakterstarke und Selbstbeherr-schnng. An ununter-brochene Arbeit ge-whnte er sich vom Anfang feiner Regie-rnng so sehr, da ihm die Arbeit zum Be-drsuisse wurde. D)ie Regierungsgeschfte ruhten alle in seiner Hand; er berlie seinen Rten nichts, ohne da er es selbst vorher durch-gesehen und seine Willensmeinung beigefgt hatte. Alle Berichte der Beamten und alle einlaufenden Bittschriften las er, wenn es ihm irgend mglich war, selbst durch und versah sie gern mit kurzen treffenden Randbemerkungen. Um die ntige Zeit zu gewinnen, schrnkte er die Erholuugsstunden ein, ja er verkrzte sich sogar den Schlaf. Im Sommer fa er schon morgens um vier, im Winter um fnf Uhr an seinem Schreibtische. Auch unternahm er 38. Friedrich der Groe. Bon G. Schadow.

5. Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte - S. 147

1887 - Leipzig : Freytag
147 und lste Bayern in frnkische Grafschaften auf. Gegen die von Ungarn ans nach Bhmen und Mhren vorgedrungenen Avaren zog er zu Felde und entri ihnen das Gebiet von der Enns bis zur Raab (Avarische Mark). Auch im N. u. O. drang er erfolgreich gegen die Dnen und Slawen vor und errichtete zur Sicherung des Reiches Marken. So reichte seine Herr-schoft von der Eider im Norden bis an den Ebro (N. Spanien) und Liris (S. Italien) im Sden, und von der Nordsee und dem Atlantischen Ozean im W. bis an die Elbe, Saale und Raab im O. 5. Um dieser Herrschaft, die an Gre und Bedeutung an die Universal-herrsthaft des untergegangenen Rmerreichs erinnerte, auch eine uere Wrde zu verleihen, lie sich Karl der Groe unter freudiger Zustimmung der r-mischen Bevlkerung 800 zum rmischen Kaiser krnen und galt durch soo diese neue Wrde von nun an fr den Schirmherrn der ganzen Christenheit. Als am Weihnachtstage 800 Karl d. Gr. die Messe in der Peterskirche 800 hrte und sich von den Knien erhoben hatte, setzte ihm der Papst Leo Iii. eine goldene Krone aufs Haupt, während das Volk rief: Leben und Sieg Karl dem Augnstus, dem von Gott gekrnten, groen und friedebringenden Kaiser der Rmer." Dann kniete der Papst, wie es vordem gegenber dem rmischen Kaiser Sitte war, vor Karl nieder und huldigte ihm. Die Familie Karls des Groen. Karl Martell, Herzog in Brabant 714741, Majordomus Pippin der Kleine, König der Franken 751768 imrl der Groe 768^814 Karlmann 768-771 _____l___ Pippin f 810 Karl f 811 Ludwig I, der Fromme 814840 Lothar I. Pippin Ludwig der Deutsche Karl in Italien 840855 in Aquitanien f 838 840876 der Kahle 840 König von Frankreich 875878 Kaiser . 78. Karts des Groen Weichsverwal'tnng. 1. Die groen, von Karl eroberten Lndermassen wurden von ihm auch zu einem staatlich geordneten Ganzen verbunden; das Reich wurde von ihm selbst nach einer wohldurchdachten Verfassung geleitet. Die der Einheit des Reiches hinderliche Stellung der Herzge, die frher eine fast knig-liehe Gewalt besaen, wurde beseitigt und dafr das Amt der Grafen wiederhergestellt. Dieselben waren vom Könige ernannte Vorsteher eines Gaus und hatten im Namen desselben als oberste Richter und Aufseher der kniglichen Hofgter die Regierung zu den. Zn ihrer Beaufsichtigung ernannte Karl in jedem Frhjahr die Knigs- oder Sendboten, je einen 10*

6. Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte - S. 136

1887 - Leipzig : Freytag
136 526 schienen. Er starb bald darauf (526). Sein bei Lebzeiten von ihm errichtetes Denkmal in Ravenna steht noch daselbst; die mittelalterliche Sage hat ihn vielfach als einen tapferen und edeln Helden verherrlicht (Nibelungenlied, Rosengarten). Die Westgoten konnten das von Wallia gegrndete tolosanische Reich in Sdgallien nicht auf die Dauer behaupten, sondern wurden von den Franken der die Pyrenen nach Spanien gedrngt, wo sie ein neues Reich mit der Haupt-stadt Toledo grndeten, das sich nach dem Falle der snevischen Herrschaft am Ende des 6. Jahrh. der ganz Spanien erstreckte. Da die Westgoten den katholischen Glauben annahmen, so verschmolzen sie allmhlich mit den Eingeborenen. Dieses Westgotische Reich in Spanien bestand bis 711, in welchem Jahre es von den Arabern erobert wurde. 2. Zeitalter der frnkischen Könige ans dem Kaufe der Merowinger 500-752. . 70. Die Anfnge des Krankenreiches, Chlodwig. 1. Die Franken wohnten schon im 4. Jahrh. rechts und links vom Nieder- und Mittelrhein und hatten im S. die Alemannen, im O. die Th-ringer zu Nachbaren; nach W. grenzten sie an das noch römisch gebliebene Gebiet von Gallien. Sie zerfielen in die satischen (nach der Sala rn Issel) und die ripnarischen oder Uferfranken (um Kln). Sie waren im Unter-schiede zu den kriegerischen Ostgermanen ein ackerbautreibendes Volk, das von einer Anzahl von Bauernknigen" regiert wurde. Diese Könige (uerlich durch das lange, ungeschorene Haupthaar ausgezeichnet) waren ursprnglich nur durch den Namen und die Erblichkeit ihrer Stellung von den Fürsten" der alten Germanen unterschieden: sie waren die Anfhrer im Krieg, während ihre Gewalt im Frieden durch die Volksgemeinde beschrnkt war. Im Lause der Zeit erwarben sich die frnkischen Könige die volle Negierungsgewalt, so da die Volksversammlung, das sog. Mrzfeld, kanm mehr als eine bloe Heerschau wurde. Mit der Gewalt des Knigs erhhte sich auch das Ansehen seiner nchsten Umgebung. Unter dieser Hofmtern war das bedeutendste das des M a j o r d o m n s (Hausmeier); er war Vorsteher des kniglichen Hauses und Hofes und Vertreter des Knigs, auch Vormund eines minderjhrige Thronfolgers; auer ihm gab es einen Marschalk oder Stallgraf, Kmmerer (Schatzverwalter), Truchse oder Seneschalk, Schenk. Der Pfalzgraf bte das Gerichtswesen am Hofe (Palast = Palz) des Knigs. Fr die einzelnen Gaue waren Grafen ernannt, welche auer der Rechtspflege die Verwaltung der kniglichen Gter besorgten; manche Gaue standen zusammen unter einem Herzog. Die Einknfte der Könige bestanden hauptschlich im Ertrag ihrer Gter; auerdem in Volksgeschenken, welche sie alljhrlich in Empfang

7. Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte - S. 148

1887 - Leipzig : Freytag
148 weltlichen und einen geistlichen, welche einen aus mehreren Grafschaften be-stehenden Bezirk bereisen und der die Amtsfhrung des Grafen, sowie der die Zustnde in Kirche, Gerichtswesen, Klstern. Schulen berichten muten. Lngs der Grenze waren die Marken (mit bewaffneten Bewohnern besiedelte Landesgrenzen), der welche Markgrafen mit diktatorischer Gewalt gesetzt waren. Die hchsten Beamten waren am Hofe Karls selbst: der Seneschalk, welcher die Aufsicht der das Hauswesen hatte (wie frher der Majordomus), der Pfalzgraf, welcher das knigliche Gericht leitete, die Notare oder Kanzler, welche Urkunden ausfertigten und besiegelten. 2. Die auf altem Rechte begrndete Einrichtung der Reichsverfcnnm-hing behielt Karl der Groe bei. Sie ward in der Merowingerzeit im Mrz abgehalten, wurde aber von Pippin auf Mai, und von Karl in die Sommer-monate verlegt; es erschienen hier alle geistlichen und weltlichen Wrden-trger und beschlossen der Krieg und Frieden und der Gesetzesvorschlge. Die gefaten Beschlsse erhielten Gesetzeskraft und sind in den sog. Kapitn-lernen, dem ersten groen Gesetzbuch der Germanen (so genannt nach der Einteilung in Kapitel) enthalten. Wenn ein Krieg bevorstand, so wurde die wehrpflichtige Mannschaft auf einen bestimmten Tag an den Ort der Reichsversammlung einberufen; diese Ladung, welche durch die Knigsboten oder durch die Grafen in den einzelnen Gauen erfolgte, hie Heerbann; wer ihm nicht Folge leistete, mute eine Geldstrafe erlegen; das frnkische Heer bestand vornehmlich aus Reiterei; das Fuvolk fhrte Schild, Lanze und Bogen, die Reiterei auerdem ein Schwert oder einen Dolch; Helm und Panzer trugen nur vornehme Leute. Den Oberbefehl fhrte der König selbst, in seiner Abwesenheit einer seiner Shne; wenn mehrere Heere ins Feld rckten, wurden auch Mark-grafeu und Grafen mit der Fhrung betraut. Abgaben waren von den Freien nicht zu entrichten; nur wenn der König oder feine Beamten dnrch das Land reiften, war man zur Verpflegung und Befrderung verbunden. Die Einnahmen kamen ans den Zllen und indirekten Steuern, namentlich auf Salz; der grte Teil der Einknfte aber wurde aus den kniglichen Gtern und Forsten gezogen. Auch das Mnzwesen erfuhr eine Umgestaltung, in-dem Karl von der Gold- zur Silberwhrnng berging. 780 Einer Verordnung von 780 gem wurden aus 1 Silber 20 Solid: 12 Denaren geprgt. Der Denar enthielt bei einem K von 367 g 1,62 g Fein-silber und hatte einen Wert von etwa 25 A Beispiele von Mnzen: Cavolus K. F. Car. Spr. <Spcier<, Carl R. F. Civi Arg. <Straburg^.

8. Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte - S. 152

1887 - Leipzig : Freytag
Auerdem gab es noch eine Anzahl geistlicher Gebiete, Erzbistmer, Bistmer, Abteien, welche meistens eigene Gerichtsbarkeit hatten und ein ge-Misses Ma vou Selbstndigkeit besaen. Wenn auch alle diese weltlichen und geistlichen Groen durch den Lehnseid dem Kaiser zur Treue verpflichtet waren, so hatte der König doch nur unzureichende Mittel, sie im Falle ihrer Weigerung zur Anerkennung seiner Hoheit zu zwingen. 4. Das Reich wurde in jener Zeit von mehreren auswrtigen Feinden bedrngt, die Ostgrenzen wurden von deu Magyaren, welche den Avaren in der Herrschaft der Ungarn nachgefolgt waren, beunruhigt; besonders ge-shrlich waren aber die Beutezge der Normannen an den Kstenlndern der Nord- und Ostsee. Diese bewohnten ursprnglich (Schweden, Norwegen und Dnemark und unternahmen von da aus schon zur Zeit Karls des Groen, mehr aber unter seinen Nachfolgern, groe Raubzge, indem sie mit Flotten, welche aus mehren Hunderten kleiner Schiffe bestanden, auf dem Meere kreuzten, aber auch durch die Flumndungen tief ins Land hinein-drangen und die reichen Städte plnderten. So war Paris und Aachen von ihnen schon verheert, Hamburg, Kln und Trier niedergebrannt worden. Spter begrndeten diese Normannen eigene Staatswesen; 911 wurde ihnen das Land an der Seinemndnng eingerumt, woraus das Herzogtum Normaudie entstand; im Jahre 1000 entstand ein Normannenreich in Sditalien und Sizi-lien; 1066 eroberten sie England. Schon frher hatten sie in Rußland, von den dortigen Slaveu gerafeit, unter Rurik ihre Herrschaft begrndet (863), dessen Geschlecht bis 1598 den Thron behauptete. Ii. H5om Wertrage von Werdun bis zu den Kreuzzgen 843 L%. . 81. Die deutschen Karolinger (843911). 1. Ludwig der Deutsche erwehrte sich nach Krften der Slawen, welche die Ostgrenze, und der Normannen, welche die schsischen Landschaften beunruhigten, ohne jedoch diese Reichsfeinde von den deutschen Marken zurck-schlagen zu knnen. Als er nach einem Menschenalter tchtiger Regierung starb, wurden die deutschen Lnder anfangs unter seine drei Shne geteilt, aber nach wenigen Jahren unter dem seine beiden Brder berlebenden Karl dem Dicken wieder vereinigt, dem sich, da in jener Zeit von den westfrnki-schen Karolingern nur noch ein 5jhriges Kind am Leben war, auch die frau-zsischen Groen unterwarfen. So war unter Karl Iii. (seit 881 Kaiser") noch einmal das Reich Karls des Groen auf kurze Zeit vereinigt. Doch zeigte er sich den groen ueren Gefahren nicht gewachsen. Von den No^ mannen, welche vom Niederrhein aus ins Innere von Deutschland und von den franzsischen Ksten aus bis nach Paris unter groen Verwstungen vordrangen, erkanste er den Frieden, worauf die geistlichen und weltlichen

9. Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte - S. 188

1887 - Leipzig : Freytag
188 lingerzeit fanden die groen Gerichtsversammlungen nur 23mal jhrlich in einem bedachten Gerichtshause unter dem Vorsitze der Grafen oder ihrer Stellvertreter statt und wurden nicht mehr von allen Freien, sondern von einer bestimmten Anzahl von Nechtsprechenden, den sog. Schffen, besucht. In mehr aber das Reich sich in einzelne selbstndige Landesteile auflste, um so mehr zersplitterte sich auch das Gerichtswesen in einzelne Land-, Hof-, Vogtei- oder Stadtgerichte. Als Rechtsgrundlage galt das Herkommen und der Ortsbrauch, woraus sich eine groe Mannigfaltigkeit des in einzelnen Gegenden zu Rechte Bestehenden ausbildete. Doch wurden im Mittelalter auch einige Versuche gemacht, das ganze deutsche Recht zusammengefat auf-il3o zuzeichueu. So entstand der Sachsenspiegel, ein (um 1230) in niederdeutscher Sprache abgefates Rechtsbuch, das besonders in Norddeutschlaud 1280 Geltung und Verbreitung fand und in dem Schwaben spie gel (um 1280) fr oberdeutsche Verhltnisse nachgebildet wurde. Die in einzelnen Hfen, Drfern und Stdten geltenden Rechtsgrundstze fanden ihre Aufzeichnung in den sog. Weistmern. 2. Um die Schuld oder Unschuld eines Angeklagten zu erweiseu, wandte man im Mittelalter auer dem Reiuiguugseide und den Eideshelfern die im ltesten Heidentume wurzeludeu Gottesurteile (Ordalien) an, deren es mehrere gab, wie den Zweikampf, der an gewissen Orten unter Leitung und Aufsicht von besonders damit beauftragten Gerichtspersonen stattfand, das Los, die Feuerprobe, von der es einig Arten gab, z. B. es mute ein Stck heies Eisen eine gewisse Strecke mit bloer Hand ge-tragen werden, die Wasserprobe, bei welcher der Beschuldigte ins Wasser geworfen und, wenn er untersank, fr unschuldig, wenn er schwamm, fr schuldig befunden wurde. Das Bahrrecht kam in Anwendung, um einen Mrder zu ermitteln. Wer der That verdchtig war. mute vor die Leiche treten und sie berhren. Wenn darauf Blut aus der Wunde flo oder der Gesichtsausdruck des Toten sich vernderte, so galt der Beklagte fr schuldig (vgl. Hagen im Nibelnngenliede). Die Gottesurteile wurden meistens in der Kirche unter Beistand des Priesters vollzogen. Seit dem 13. Jahrhunderte begannen sie in Deutschland auer bung zu kommen; an ihrer Stelle kam die Tortur aus, d. h. die Erzwingung des Gestndnisses dnrch Folterung, welche Maregel teilweise bis ins 18. Jahrhundert bestehen blieb. 3. Die Femgerichte (vebme) beruhen auf den kaiserlichen Landgerichten, welche mit der Ausbildung der einzelnen Landesteile zu selbstndigen Staatswesen dnrch andere landesherrliche Gerichte ersetzt wurden, aber in einzelnen Gegenden, namentlich Westfalen, bis in die Nenzeit fortbestanden. In der Zeit allgemeiner Rechts Unsicherheit, da Faust und Fehde waltete, besaen diese Femgerichte oft mehr Kraft und Ansehen, als Kaiser und Landes-Herr. Die Femgerichte hieen auch Freisthle oder Freigerichte; der Vor-

10. Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte - S. 83

1887 - Leipzig : Freytag
83 des Octavianus, M. Agrippa, landete mit einer wohlausgersteten Flotte an der Kste von Akarnanien, während Antonius seine Flotte und sein Landheer an dem gegenberliegenden Vorgebirg Act tum zusammenzog; hier kam es am 2. Sept. 31 zur Seeschlacht, in welcher Antonius besiegt wurde. Er 3i floh nach gypten, wohin ihm Octavianus folgte. Nach der Einnahme von Alexandria gaben sich Antonius und Kleopatra selbst den Tod, gypten wurde rmische Provinz. Der Sieger kehrte unter feierlichen Triumphzgen nach Rom zurck, um dort seine Alleinherrschaft zu begrnden. Damit hatte die Republik nach einer Dauer von 480 Jahren ihr Ende gefunden. Iii. flom als Kaiserreich 31 v. Khr. bis 476 n. Khr. . 55. Augustus. 1. Octavian, welcher (27) den Ehrentitel Augustus, d. i. der Er- 27 habeue erhielt und den Namen des Knigs" oder Diktators" geflissentlich vermied, lie das Rmische Reich scheinbar als Republik bestehen, deren oberster Beamter er war. Doch besa er als Imperator tatschlich die hchste Gewalt, da er als solcher der alle Streitkrfte zu Wasser und zu Lande verfgte. Als Vorsitzender des Senats hie er Princeps (erster Brger"). Verschiedene mter und Wrden vereinigte er in seiner Person: das Konsulat, die Censur, die tribuuizische Gewalt und das Oberpriestertum. Obgleich er so Alleinherrscher war, so hielt er doch den Senat, dessen Mitgliederzahl auf 600 festgesetzt wurde, in hohen Ehren und berwies ihm die Vorberatung der Reichsangelegenheiten und die oberste Rechtspflege. Unter den neuen mtern, die er ins Leben rief, waren die bedeutendsten das des Stadt-prsekts und des Prsekts der Prtorianer, d. i. der kaiserlichen Leib-garde. Die Provinzen zerfielen in solche, welche unmittelbar unter der Leitung des Princeps standen (von Legaten verwaltet) und in senatorische Provinzen (unter Prokonsulu). Die Bedrckung der Provinzen wurde durch Einfhrung einer geordneten Besteuerung abgeschafft. 2. Unter dem Schutze eines langen Friedens war die Regierung des Augustus eine uerst glckliche und segensreiche. Der Ackerbau und Handel blhten ans, Gewerbe und Verkehr wurden durch die gesicherte Staatsordnung gefrdert, der Wohlstand gehoben und die rmische Litteratur, in deren Pflege seine Gnstlinge Agrippa und Mcenas mit ihm wetteiferten, erlebte ihr goldenes Zeitalter". Die Prosa hatte schon in Cicero ihren Meister gefunden, die Poesie war glnzend vertreten durch Vergilius, Ovidius und Horatius, die Geschichtschreibung durch Livius. Auch das Aussehen von Rom erfuhr eine gnstige nderung; die Stadt verwandelte sich aus einer Backstein- in eine Marmorstadt, und in die neuen Palste und Landes
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